Warum gilt Griechenland als eines der liberalsten Länder Europas im Bereich der Fruchtbarkeitsbehandlungen?

by Monica Lera, last updated 01 Jun 2022,

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Die IVF-Behandlung gilt als eine der größten medizinischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Heute sind weltweit mehr als 3 Millionen Kinder durch IVF geboren worden, während in 16 europäischen Ländern die Zahl, der durch künstliche Befruchtung geborenen Kinder 3,9 % aller Lebendgeburten ausmacht. In Griechenland sind seit 2005 etwa 50 Reproduktionskliniken registriert und in Betrieb, mehr als in anderen europäischen Ländern mit der gleichen Bevölkerungszahl.

Die meisten europäischen Länder haben Gesetze erlassen, um das Spektrum und die Tätigkeit der assistierten Reproduktion zu definieren. Es gibt eine Vielzahl kultureller, religiöser, politischer und wirtschaftlicher Werte, auf deren Grundlage diese Gesetze entstanden sind, und dies spiegelt praktisch die Komplexität der Art der assistierten Reproduktion wider. Trotz der Tatsache, dass es viele IVF-Kliniken gab, wurden erst am 19. Dezember 2002 gesetzliche Regelungen vom griechischen Parlament eingeführt, das das Gesetz 3089/2002 'Medizinische Hilfe bei der menschlichen Fortpflanzung' und am 8. Januar 2005 das Gesetz 3305/2005 'Anwendung der Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung' verabschiedete.

Griechische Gesetzgebung

In Griechenland haben zusammenlebende Paare, verheiratete oder unverheiratete Paare und alleinstehende Frauen Anspruch auf IVF. Nach den Rechtsvorschriften anderer EU-Länder (wie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland und dem Vereinigten Königreich) gilt die Zustimmung zur Anwendung dieser Techniken bei alleinstehenden Frauen auch für Frauen, die sich als homosexuell identifiziert haben. Eine solche medizinische Hilfe ist in Griechenland zulässig, sofern die behandelte Person im fortpflanzungsfähigen Alter ist. Die Zustimmung zu allen Verfahren muss immer in schriftlicher Form und nach angemessener Aufklärung über die Risiken und Folgen der Techniken der künstlichen Fortpflanzung erteilt werden. Im Falle eines unverheirateten Paares oder einer alleinstehenden Frau muss auch eine notarielle Urkunde unterzeichnet werden.

Das Gesetz von 2005 legt die Altersgrenze für Frauen, die sich einer IVF unterziehen wollen, auf 50 Jahre fest. Aufgrund des jüngsten COVID-19-Ausbruchs wurde diese Altersgrenze kürzlich auf 52 Jahre angehoben. Das griechische Parlament hat vor kurzem eine neue Verlängerung der Altersgrenze auf 54 Jahre beschlossen. Die Anzahl der übertragenen Embryonen hängt vom Alter der Frau und der Anzahl der Behandlungszyklen ab, die sie hinter sich hat. Eine Frau im Alter von bis zu 40 Jahren darf maximal drei Embryonen übertragen, bei einer älteren Frau sind es maximal vier. Dies sollte jedoch im Detail mit dem medizinischen Betreuer besprochen werden.

Gameten, Embryonen, die Schwangerschaft und die entsprechenden Vermittlungen können nicht Gegenstand eines Vertrags sein, der eine finanzielle Gegenleistung beinhaltet. In Bezug auf die homologe künstliche Fortpflanzung legt Artikel 1455 fest, dass die medizinisch unterstützte menschliche Fortpflanzung (künstliche Befruchtung) nur dann erlaubt ist, wenn es nicht möglich ist, auf natürlichem Wege Kinder zu bekommen, oder um die Übertragung einer schweren genetischen Störung auf das Kind zu vermeiden. Seit 7/2022 erlaubt die griechische Gesetzgebung auch die offene Eizellenspende, die jetzt auch lesbischen Paaren zu Gute kommt.

In Griechenland ist die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nach dem Tod des Ehegatten oder des Partners nur dann erlaubt, wenn (Artikel 1457):

  • Der weibliche oder männliche Partner litt an einer Krankheit, die entweder die Fruchtbarkeit beeinträchtigte oder sein Leben gefährdete.
  • Der weibliche oder männliche Partner hatte durch eine notarielle Urkunde in die postmortale Befruchtung eingewilligt.

Die künstliche Befruchtung wird frühestens sechs Monate und spätestens zwei Jahre nach dem Tod des Ehegatten oder Partners durchgeführt. Auf europäischer Ebene scheint es keine gemeinsame Politik zu diesem Thema zu geben. 15 Gesetzgebungen in anderen europäischen Ländern scheinen - unter bestimmten Bedingungen - mit der griechischen Gesetzgebung übereinzustimmen, während 11 von ihnen die künstliche Fortpflanzung nach dem Tod gänzlich verbieten.

Was die Leihmutterschaft anbelangt, so ist es nach griechischem Recht möglich, dass eine Frau (Verwandte, Freundin oder Fremde) sich für die Übertragung eines in vitro mit den Gameten des Paares (Antragsteller oder Bevollmächtigter) erzeugten Embryos in ihre Gebärmutter anbietet.

Das griechische Recht sieht vor, dass die Personen, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, dies gemeinsam beschließen, ihren Willen in schriftlicher Form erklären und diesen vor Beginn der entsprechenden Behandlung vorlegen. Kryokonserviertes Reproduktionsmaterial, das nicht für ihre eigene Behandlung verwendet wird (Überschuss), sollte:

  • Für die Fruchtbarkeitsbehandlung anderer Personen gespendet werden
  • die der Arzt oder die Fruchtbarkeitsklinik bestimmt für Forschungs- oder Therapiezwecke verwendet werden
  • vernichtet

Wenn keine gemeinsame Erklärung der betroffenen Personen vorliegt, kann die Kryokonservierung bis zu 5 Jahre dauern. Nach diesem Zeitraum kann das kryokonservierte Material entweder für Forschungs- und Therapiezwecke verwendet oder vernichtet werden. Nicht kryokonservierte befruchtete Eizellen werden nach Vollendung des 14. Tages nach der Befruchtung vernichtet, auch wenn eine Kryokonservierung für kurze Zeit vor diesem Tag stattgefunden hat.

Vergleich der Gesetzgebung mit anderen europäischen Ländern

Auch wenn die griechische Gesetzgebung den aktuellen europäischen Richtlinien folgt, scheint sie sich in vielen Punkten von den gesetzlichen Rahmenbedingungen anderer europäischer Länder zu unterscheiden. Aus einer Übersicht über die Gesetzgebung in 14 europäischen Ländern geht hervor, dass es bei Themen wie dem genetischen Präimplantationsscreening, der gemeinsamen Nutzung von Eizellen und der Befruchtung alleinstehender Frauen eine klare Trennung gibt, denn sieben der 14 Länder erlauben die genannten Techniken, während die anderen sieben sie verbieten.

Einige Themen scheinen die Meinungen in den europäischen Ländern zu spalten, während andere sie zu vereinen scheinen, wie z.B. die Leihmutterschaft, bei der sich die Mehrheit der Länder einig ist, dass sie verboten werden sollte. Obwohl die griechische Gesellschaft zutiefst traditionell und familienorientiert ist, zeigt der gesetzliche Rahmen einen sehr liberalen Ansatz in dieser Frage.

Laut einer anderen Studie, an der 13 europäische Länder teilnahmen (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich), haben nur sechs von ihnen einen liberaleren Ansatz für den Zugang zu IVF gewählt. Diese Länder (Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Spanien und das Vereinigte Königreich) verlangen weder eine ärztliche Diagnose der Unfruchtbarkeit für den Zugang zu einer IVF-Behandlung, noch schließen sie alleinstehende Frauen und homosexuelle Frauen aus.

Bei den Altersobergrenzen waren die Regelungen weniger eindeutig. Von den sechs Ländern ohne feste Altersgrenze gehörten drei zu den Ländern mit einem liberaleren Zugang (Finnland, Spanien und das Vereinigte Königreich), während die anderen drei Länder eine restriktivere Politik verfolgten (Österreich, Deutschland und Portugal). Die übrigen sieben Länder setzten entweder strenge (festes Alter) oder weiche (gebärfähiges Alter) Grenzen für den Zugang von Frauen zu IVF unabhängig von der Deckung. Schwedens weiche Grenze bezieht sich auch auf Männer und verlangt, dass sie jung genug sind, um ein Kind bis zum Ende der Kindheit zu erziehen. In Ländern mit weichen oder keinen Altersgrenzen liegt der Zugang zu IVF im Allgemeinen bei der Klinik oder dem Arzt. Einige Länder haben feste Grenzwerte eingeführt, die anscheinend mit dem Alter der natürlichen Fortpflanzung zusammenhängen (<45 Jahre für Belgien, Dänemark und die Niederlande; <54 Jahre für Griechenland), wodurch eine Kontroverse über die Mutterschaft nach der Menopause vermieden wird.

Alle untersuchten Länder erlauben die Verwendung von Spender-Gametensamen bei der IVF, obwohl Deutschland die IVF auf Spendersamen beschränkt. Drei der Länder, die die Verwendung von Spender-Gametensamen erlauben (Dänemark, Schweden und Deutschland), erlauben keine Embryonenspende. Die Argumentation ist ähnlich und basiert auf der Idee, dass das Kind eine genetische Bindung zu mindestens einem seiner Elternteile haben sollte. Frankreich verbietet zwar die 'Doppelspende' von Gameten, erlaubt jedoch die Embryonenspende unter richterlicher Aufsicht. Das deutsche Verbot von Spender-Eizellen schließt die Verwendung von Spender-Embryonen praktisch aus.

Ein weiterer Faktor, der die Entscheidung von Spendern und Empfängern beeinflussen kann, ist die Anonymität der Spende. Die Länder, die Gametenspenden zulassen, sind in dieser Frage gespalten: 5 bestehen auf anonymen Spenden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Portugal und Spanien), während die anderen 7 nicht-anonyme Spenden fordern oder zulassen (Finnland, Deutschland, die Niederlande, Schweden, Österreich, Italien und das Vereinigte Königreich).
Griechenland hat hier eine besondere Stellung, mit der Möglichkeit der anonymen jedoch auch offenen Eizellen-/ und Samenspende bietet es Paaren alle Optionen.

Aus all dem geht hervor, dass Griechenland derzeit eine der liberalsten Gesetzgebungen für die assistierte Reproduktion in Europa hat.

Referenzen

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Ziebe, S., Devroey, P., 2008. Assisted reproductive technologies are an integrated part of national strategies addressing demographic and reproductive challenges. Hum. Reprod. Update 14, 583–592.

Monica Lera

Monica Lera, BSc, MSc

Monica is working as an International Patient Coordinator at Newlife IVF Greece.

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